AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung der punktlandig GmbH (nachfolgend punktlandig) und ihrem Auftraggeber (nachfolgend Kunde). Diese Bedingungen gelten überall dort, wo nicht durch vertragliche Abrede andere Bestimmungen vereinbart wurden.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen sind integrierter Bestandteil aller Verträge zwichen der punktlandig und ihrer Kundschaft. Abweichende Bedingungen
der Vertragspartner werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurden. Die AGB können von der punktlandig
jederzeit geändert werden. Sollte dies Auswirkungen auf die Preise eines Vertrages haben, ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Vertrag unter
Einhaltung der darin angegebenen Kündigungsfrist zu kündigen. Die Aktualisierten AGB haben in diesem Fall keinen Einfluss auf den gekündigten Vertrag.
Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung resp. seinem Auftrag, die AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
Gewährleistung
Die punktlandig verpflichtet sich, die Daten so aufzubereiten, dass sie von Dritten für die Produktion oder die Weiterverarbeitung im professionellen Rahmen übernommen werden können. Die punktlandig verwendet branchenübliche Software. Die Kompatibilität mit Programmen Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden.
Rechtsgewähr
Die Gewährleistung der Nutzungsrechte der vom Kunden gelieferten Gestaltungselemente, wie zum Beispiel Logos, Bilder und Illustrationen, liegt beim Kunden.
Nutzungsrecht
Das Urheberrecht verbleibt bei der punktlandig. Das Vervielfältigungsrecht des erstellten Werkes geht bei der Bezahlung des Honorars an den Kunden über. Eine Ausnahme bilden Leistungen im Freelancing-Bereich mit entsprechendem separatem Rahmenvertrag.
Haftungsausschluss
Farben und Qualität, insbesondere bei Bildern, werden je nach Produktionsverfahren anders wiedergegeben als auf den zur Kontrolle gelieferten PDF-Files und Farbprints. Ohne Farbproof oder Andruck kann die punktlandig keine Qualitätsgarantie gewährleisten. Die punktandig übernimmt keine Haftung für Schreibfehler oder inhaltliche Fehler, die vom Kunden auf dem «Gut zum Druck» übersehen werden.
Datenherausgabe
Sämtliche für das Projekt nötigen Daten (insbesondere Schriften und Bilder) müssen vom Kunden erworben werden und gehören deshalb ihm. Sie werden nach Fertigstellung und Bezahlung des Projekts auf Wunsch ausgehändigt. Die punktlandig behält sich vor, eine Kopie der Daten zu Dokumentationszwecken zu archivieren.
Aufbewahrung
Die Daten werden bei uns ohne Gewährleistungspflicht archiviert. Originalvorlagen wie Fotos, Dias usw. sowie Manuskripte und Mustervorlagen werden nach Fertigstellung des Projekts dem Kunden übergeben.
Überschreitung der Kapazität
Die punktlandig behält sich vor, Projekte oder Teile davon unverbindlich von ihren Partnern offerieren zu lassen, falls diese die Kapazität der punktlandig übersteigen würden. Eine derartige Auslagerung bedingt das Einverständnis des Kunden. Es entsteht in jedem Fall ein separater Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner der punktlandig.
Produktion von Printmedien
Für Printmedien, die nicht bei einem Druckpartner der punktlandig produziert werden, kann die punktlandig keine Garantie für den reibungslosen Ablauf übernehmen. Die punktlandig behält sich vor, die zusätzlichen Aufwendungen für den Versand der Daten, die Produktionsabklärungen und allfällige Kompatibilitätsprobleme separat in Rechnung zu stellen.
Websites
Es gelten jeweils die im Pflichtenheft vereinbarten Rahmenbedingungen.
Hosting
Der Leistungsumfang wird individuell pro Kunde definiert. Er ist auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen, wenn kein separates Vertragsdokument
angefertigt wurde. Der Kunde aktzeptiert die zusätzlichen Hostingbedingungen gem.
http://www.punktlandig.ch/?content=ahb
Entgelt und Zahlungstermin
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält der Kunde nach Fertigstellung des Projekts die Rechnung, die innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen ist. Sollte das Projekt wegen Nichtgefallens oder anderer Gründe seitens des Kunden nicht fertig gestellt werden, so wird der Aufwand bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Sollte der effektive Aufwand 10% des offerierten Preises übersteigen, wird der Kunden vorher informieren und sein Einverständnis für diese Kosten eingeholt.
Kennzeichnung des Werkes/Eigenwerbung
Die punktlandig ist ausdrücklich berechtigt, die von ihr erstellten Werke wie Broschüren, Plakate, Websites, Inserate etc. entsprechend zu kennzeichnen und als Referenz auf ihrer Website abzubilden.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wangen-Brütisellen, Schweiz.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2014